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Häufig gestellte Fragen:

Was ist eine Stiftung? Eine Stiftung ist ein Organisation, welche ausschließlich die in seiner Satzung festgelegten Stiftungszwecke verfolgt. Zur Erfüllung ihres Zwecks stehen der Stiftung die Erträge aus dem Grundstockvermögen zur Verfügung.

Wie lange bleibt eine Stiftung bestehen? Solange der Stiftungszweck erfüllt werden kann, bleibt die Stiftung bestehen. Mit anderen Worten: bei einem recht allgemein gefassten Stiftungszweck kann die Stiftung praktisch beliebig alt werden. Es gibt beispielsweise kirchliche Stiftungen, die schon über mehrere Jahrhunderte bestehen.

Was ist das Grundstockvermögen? Das Grundstockkapital setzt sich zusammen aus den von den Stiftern gestifteten Geld- oder Sachwerten. Es kann durch weitere Zustiftungen wachsen, es darf jedoch nicht geschmälert werden, d.h. es bleibt in jedem Fall erhalten.

Was ist eine Zustiftung? Mit der Zustiftung wird einer bestehenden Stiftung Vermögen durch den Stifter mit der Maßgabe zugewandt, dieses in das Grundstockvermögen der Stiftung aufzunehmen.

Was ist der Unterschied zwischen stiften und spenden? Stiften erhöht das Grundstockvermögen der Stiftung und somit die Erträge. Spenden stehen der Stiftung frei zur Verfügung und stellen so kurzfristig Geldbeträge bereit.

Sind Zustiftungen und Spenden steuerlich absetzbar? Ja! Zugewendete Mittel können als Sonderausgabe bis zu 5% des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bei Unternehmen, Gewerbetreibenden, Angehörigen der freien Berufe bis 2 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abgezogen werden. Für jeden der Stiftung überlassenen Euro kann es bis zu 54 Cent Steuerentlastung geben, d.h. dem Stifter verbleibt also nur eine Vermögensminderung von günstigestenfalls 46 Cent. Nähere Informationen kann Ihnen bestimmt Ihr Finanzamt erteilen.

Spendenbescheinigung? Kein Problem. Kirchliche Stiftungen sind grundsätzlich gemeinnützig und somit sind Zuwendungen steuerlich absetzbar. Für Spenden kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, für Zuwendungen jeglicher Art gibt es Zuwendungsbescheinigungen. Für Zuwendungen gibt es aber unter Umständen eine stärkere Steuererleichterung.

Was sind Zustiftungen? Zustiftungen sind alle Kapitalzuführungen, die das Grundstockvermögen erhöhen. Dabei ist es völlig egal, um welche Art von Kapital es sich handelt. So spielt es keine Rolle ob es sich dabei zum Beispiel um Geldbeträge, Aktien, Grundstücke, Häuser oder Wohnungen handelt.

Wann kann ich stiften? Generell gibt es da nur zwei Möglichkeiten: Zu Lebzeiten und als Nachlass nach dem Ableben. Aber Vorsicht: Möchten Sie nach Ihrem Tod einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses sicher in den Händen der Stiftung wissen, sollten Sie das vorher unbedingt testamentarisch festhalten, idealerweise unter notarieller Beratung. Die Stiftung zu Lebzeiten kann Ihnen aber Steuererleichterung verschaffen und unter Umständen können Sie auch schon die Früchte Ihrer Stiftung genießen.

Wer verwaltet die Stiftung? In der Satzung der Stiftung wird in der Regel die Bildung eines Vorstandes beschrieben. Der kümmert sich um die den Erhalt des Vermögens und um die Erfüllung des Stiftungszwecks. Ein Kuratorium kann die Tätigkeit des Vorstandes überwachen. Staatliche und kirchliche Instanzen überprüfen die Stiftung und kontrollieren die Einhaltung der Satzung.